Schweißen
Teil von Schweißverbindungen prüfen Leitfaden für Prüfverfahren, Normen und Fehlerbewertung
Schweißverbindungen prüfen Checkliste für die Dokumentation nach DIN EN 1090
Schweißverbindungen prüfen: Checkliste für die Dokumentation nach DIN EN 1090 im Stahlbau mit Formularen, Aufbewahrungsfristen, Softwarekosten und Anbietern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Schweißplan, Prüfplan und Abnahmeprotokoll bilden den Kern jeder Prüfdokumentation.
- DIN EN 1090-2 regelt die Ausführung, DIN EN ISO 3834 die betriebliche Qualitätssicherung.
- Unterlagen bleiben 5 bis 10 Jahre verfügbar, je nach Vertrag und Bauaufsicht.
- Dokumentationssoftware kostet meist 500 bis 2000 Euro pro Lizenz, netto.
- Verantwortlich zeichnen Schweißaufsicht, Prüfaufsicht und Auftraggeber.
Von der Schweißplanung zum Prüfplan
Vor dem ersten Lichtbogen legt die Schweißaufsicht den Schweißplan an. Er nennt Nahtart, Werkstoff, Schweißverfahren, Schweißzusatz und Prüfumfang. Der Prüfplan greift diese Angaben auf und ordnet jeder Naht ein Prüfverfahren zu, etwa Sichtprüfung, Eindringprüfung oder Ultraschall.
Beide Papiere entstehen vor Fertigungsbeginn. Die Schweißaufsicht gibt sie frei, das Qualitätsmanagement führt sie fort. Zuständig für die Nahtvorbereitung ist der Schweißer, zuständig für die Kennzeichnung die Fertigung.
Während der Fertigung trägt die Schweißaufsicht je Bauteil Kennzeichnung, Nahtnummer und Datum ein. Der Schweißer bestätigt seine Kennnummer, die Prüfaufsicht das Ergebnis. Diese Einträge entstehen unmittelbar nach jedem Arbeitsgang, nicht am Projektende.
Die Ausführung folgt DIN EN 1090-2, die betriebliche Qualitätssicherung DIN EN ISO 3834. Mit steigender Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 wächst der Prüfumfang, bei EXC3 und EXC4 sind zusätzliche zerstörungsfreie Prüfungen vorgesehen. Wie Normen praktisch angewendet werden, beschreibt das DIN auf seinen Anwendungsseiten zu Normen.
Schweißerprüfzeugnisse nach DIN EN ISO 9606-1 und Verfahrensprüfungen nach DIN EN ISO 15614-1 gehören in dieselbe Mappe. Die Schweißaufsicht muss nach DIN EN ISO 14731 qualifiziert sein.
Prüfungen in fünf Schritten
- Vor Fertigungsbeginn: Schweißplan, Prüfplan, Werkstoffzeugnisse und Schweißerprüfzeugnisse auf Vollständigkeit prüfen und freigeben.
- Nach dem Abkühlen jeder Naht: Sichtprüfung durchführen, Ergebnis im Prüfplan abhaken, Prüfer eintragen.
- Entsprechend Prüfplan: zerstörungsfreie Prüfung anfordern, Befund mit Prüferkennung und Datum erfassen.
- Bei Abweichungen: Bewertung, Nacharbeit, erneute Prüfung und Korrekturvermerk in derselben Nahtzeile dokumentieren.
- Zum Abschluss: Abnahmeprotokoll erstellen, Unterschriften einholen, Mappe digital und in Papier ablegen.
Typische Lücken in der Prüfmappe
Die meisten Rückfragen bei der Abnahme entstehen durch Lücken in der Mappe. Diese fünf Punkte werden regelmäßig beanstandet.
- Nahtnummer im Prüfplan und Kennzeichnung am Bauteil stimmen nicht überein.
- Datum der Sichtprüfung fehlt oder liegt nach dem Grundieren.
- Prüferkennung des Personals für zerstörungsfreie Prüfungen ist nicht eingetragen.
- Nacharbeit ist ohne erneute Prüfung abgeschlossen.
- Unterschrift der Schweißaufsicht fehlt auf dem Abnahmeprotokoll.
Aufbewahrung, Kosten und Anbieter
Bauaufsichtlich relevante Unterlagen bleiben 5 bis 10 Jahre verfügbar. Den genauen Rahmen geben Vertrag, Bauherr und Bauaufsicht vor. Wer digital archiviert, hält Formate lesbar und sichert Versionen.
| Dokument | Erstellt von | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Schweißplan | Schweißaufsicht | 5 bis 10 Jahre |
| Prüfplan | Qualitätsmanagement | 5 bis 10 Jahre |
| Abnahmeprotokoll | Auftragnehmer | 5 bis 10 Jahre |
Software zur Prüfdatenerfassung kostet typischerweise 500 bis 2000 Euro netto je Lizenz. Wartung und Schnittstellen werden getrennt berechnet. Mess- und Prüftechnik mit Protokollfunktion liefern unter anderem Hexagon und Zeiss. Der DVS veröffentlicht Merkblätter zum Schweißen und zertifiziert Schweißpersonal.
Digital erfasste Prüfprotokolle lassen sich je Naht filtern und mit Fotos ergänzen. Wer sie aus dem Prüfplan ableitet, hält die Mappe vollständig. Papierausdrucke bleiben für die Abnahme üblich. Normen sind keine Gesetze; das Verhältnis von Normen und Recht beschreibt das DIN auf einer eigenen Seite.
Wer wann unterschreibt
Die Schweißaufsicht verantwortet Planung und Überwachung. Die Prüfaufsicht zeichnet die durchgeführten Prüfungen ab. Der Auftragnehmer stellt die Mappe zusammen und übergibt sie an den Auftraggeber.
Der Auftraggeber prüft die Einträge und zeichnet das Abnahmeprotokoll gegen. Fehlt eine Unterschrift, bleibt die Abnahme offen. Für überwachungspflichtige Arbeitsmittel gilt zusätzlich die Prüfung und Zertifizierung der DGUV.
Die Sichtprüfung erfolgt nach dem Abkühlen und vor dem Grundieren. Prüfberichte der zerstörungsfreien Prüfung liegen zur Abnahme vor. Nachträge erhalten ein Datum und eine Unterschrift.
Häufige Fragen
Welche Formulare sind Pflicht?
Schweißplan, Prüfplan und Abnahmeprotokoll. Hinzu kommen Werkstoffzeugnisse, Schweißerprüfzeugnisse und Prüfberichte.
Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?
5 bis 10 Jahre, je nach Vertrag und Vorgaben der Bauaufsicht.
Was kostet Dokumentationssoftware?
Meist 500 bis 2000 Euro netto je Lizenz, Wartung getrennt berechnet.
Welche Normen sind maßgeblich?
DIN EN 1090-2 für die Ausführung, DIN EN ISO 3834 für die Qualitätssicherung im Betrieb.
Wer darf prüfen?
Die Sichtprüfung übernimmt geschultes Personal, zerstörungsfreie Prüfungen Personal mit Zertifikat nach DIN EN ISO 9712.