Schweißen
Schweißzertifizierung nach DIN EN ISO 9606 in deutschen Betrieben
Schweißverbindungen prüfen nach DIN EN ISO 9606: Prüfungsanforderungen, Intervalle, DVS und DAkkS sowie Dokumentationspflichten im Betrieb erklärt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Schweißverbindungen prüfen heißt in Deutschland: Qualifikation nach DIN EN ISO 9606, nicht nach betrieblicher Gewohnheit.
- Die Norm regelt Prüfumfang, Gültigkeit und Verlängerung, nicht der Auftraggeber.
- DVS erarbeitet die Prüfungsunterlagen, DAkkS akkreditiert die Stellen, die Zertifikate ausstellen.
- Die Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731 trägt die Verantwortung für Qualifikation und Dokumentation.
- Prüfungsintervalle und Rezertifizierung hängen von Schweißprozess, Werkstoffgruppe und Fertigungsmechanisierung ab.
Was die DIN EN ISO 9606 für Schweißer und Betriebe regelt
Die DIN EN ISO 9606 ist die Norm, nach der Schweißer ihre Eignung nachweisen. Sie beschreibt, wie ein Schweißer für einen bestimmten Prozess, eine Werkstoffgruppe, einen Nahttyp und eine Schweißposition qualifiziert wird. Wer Schweißverbindungen prüfen lässt, prüft zuerst diese Qualifikation.
Der Aufbau folgt einem Baukastenprinzip. Jede Qualifikation ist an Variablen gebunden: Schweißprozess nach ISO 4063, Werkstoffgruppe, Nahtart, Schweißposition und Blechdicke. Ändert sich eine dieser Größen, deckt das Zertifikat den Fall nicht mehr ab.
Für Betriebe bedeutet das: Ein Schweißer ist nicht allgemein qualifiziert, sondern für ein klar umrissenes Feld. Ein Zertifikat für Lichtbogenhandschweißen an Baustahl in Position PA sagt nichts über WIG-Schweißen an austenitischem Edelstahl in Position PF aus. Die Prüfung ist damit ein Nachweis für den konkreten Einsatz, nicht ein Berufsabschluss.
Die Norm unterscheidet zwischen dem Schweißerprüfungszeugnis und der eigentlichen Zertifizierung. Das Zeugnis dokumentiert die bestandene Prüfung, die Zertifizierung bestätigt die Konformität mit der Norm durch eine unabhängige Stelle. In der Praxis werden beide Begriffe oft vermischt.
Zuständig für die normgerechte Ausgestaltung in Deutschland ist der DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Die Norm selbst ist europäisch harmonisiert, gilt also in allen EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus. Für deutsche Betriebe heißt das, dass ein hier ausgestelltes Zertifikat auch bei Aufträgen im europäischen Ausland anerkannt wird.
Wer die Rechtsgrundlagen für Normen und Konformität recherchieren will, findet die einschlägigen Gesetze und Verordnungen in der Sammlung der Gesetze im Internet, die als Ausgangspunkt für die Recherche dient.
Prüfungsanforderungen und Prüfungsintervalle im Überblick
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Der praktische Teil ist der Kern: Der Prüfling fertigt eine Prüfnaht oder ein Prüfstück unter Aufsicht. Anschließend wird das Stück zerstörungsfrei oder zerstörend geprüft, je nach Prüfumfang.
Zu den typischen Prüfverfahren gehören Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfung, Ultraschallprüfung, Bruchprüfung und Biegeprüfung. Welche Verfahren greifen, hängt vom Prozess und von der Nahtform ab. Die Bewertungsgruppen richten sich nach ISO 5817.
Der theoretische Teil umfasst Fragen zu Prozessparametern, Werkstoffen, Nahtvorbereitung, Fehlerarten und Arbeitssicherheit. Der Umfang ist begrenzt, aber verbindlich. Wer die Theorie nicht besteht, besteht die Prüfung nicht.
Gültigkeit und Verlängerung
Ein Schweißerprüfungszeugnis ist zunächst sechs Monate gültig, wenn der Schweißer in dieser Zeit nicht regelmäßig im qualifizierten Bereich arbeitet. Wird die Tätigkeit regelmäßig ausgeübt, verlängert sich die Gültigkeit auf zwei Jahre. Danach ist eine Verlängerung nötig.
Die Verlängerung kann auf zwei Wegen erfolgen. Erstens durch eine erneute praktische Prüfung. Zweitens durch eine Bestätigung der Schweißaufsicht, dass der Schweißer im zurückliegenden Zeitraum ohne Beanstandung in dem qualifizierten Bereich gearbeitet hat. Die zweite Variante setzt lückenlose Dokumentation voraus.
Nach zwei Verlängerungen ohne praktische Prüfung verlangt die Norm in der Regel eine erneute Prüfung. Wer die Fristen verpasst, verliert die Qualifikation und muss vollständig neu prüfen lassen.
Tabelle: Qualifikation, Gültigkeit und Verlängerung
| Merkmal | Regel nach DIN EN ISO 9606 | Bedeutung für den Betrieb |
|---|---|---|
| Erstgültigkeit ohne Tätigkeit | 6 Monate | Schweißer muss zeitnah eingesetzt werden |
| Gültigkeit bei regelmäßiger Tätigkeit | 2 Jahre | Nachweis der Tätigkeit erforderlich |
| Verlängerung ohne Prüfung | Bestätigung der Schweißaufsicht | Dokumentation muss lückenlos sein |
| Verlängerung mit Prüfung | praktische Wiederholungsprüfung | Prüftermin frühzeitig einplanen |
| Spätestens nach zwei Verlängerungen | erneute Prüfung | Personalplanung langfristig abstimmen |
| Geltungsbereich | Prozess, Werkstoff, Position, Dicke | Zertifikat vor Einsatz abgleichen |
Die Tabelle zeigt den Kern: Die Qualifikation ist kein Dauerzustand, sondern ein Zeitfenster. Betriebe müssen die Fristen aktiv verwalten, sonst schweißen Mitarbeiter formal ohne gültige Qualifikation.
Prüfungsintervalle planen
Prüfungsintervalle sind keine frei wählbare Größe. Sie ergeben sich aus der Norm und aus der tatsächlichen Tätigkeit. Ein Schweißer, der nur sporadisch in einem qualifizierten Bereich arbeitet, verliert die Qualifikation schneller als ein Kollege in Serienfertigung.
Für die Planung heißt das: Die Schweißaufsicht führt eine Liste mit Ablaufdaten je Schweißer und je Qualifikationsbereich. Diese Liste wird mit der Auftragsplanung abgeglichen. Wer sie erst bei der Rezertifizierung anschaut, plant zu spät.
Ein zweiter Punkt betrifft Änderungen im Fertigungsprozess. Wird ein neuer Werkstoff eingeführt oder eine andere Schweißposition gefordert, greift die bestehende Qualifikation nicht. Dann ist eine Erweiterungsprüfung nötig, auch wenn die Frist noch läuft.
Die Rolle von DVS und DAkkS bei der Zertifizierung
Der DVS, der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., ist in Deutschland der zentrale Fachverband für Fügetechnik. Er erarbeitet Richtlinien, Merkblätter und Prüfungsunterlagen, die die Normen der DIN EN ISO 9606 für die Praxis ausfüllen.
Der DVS bildet zudem Schweißaufsichtspersonen aus und organisiert Kurse und Prüfungen. Viele Schweißerprüfungen in Deutschland laufen nach DVS-Regelwerk, das die normativen Anforderungen in konkrete Prüfabläufe übersetzt. Wer eine Schweißerprüfung plant, kommt an den DVS-Unterlagen kaum vorbei.
Die DGUV mit ihrem Angebot zu Aus- und Weiterbildung ist relevant für Schweißzertifizierung und DVS-Kurse. Betriebe finden dort Hinweise zu Qualifikationswegen und Arbeitssicherheit.
DAkkS als Akkreditierungsstelle
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, kurz DAkkS, ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik. Sie akkreditiert Konformitätsbewertungsstellen, also auch Stellen, die Schweißerprüfungen abnehmen und Zertifikate ausstellen.
Eine Akkreditierung bedeutet, dass die Stelle nach international anerkannten Regeln arbeitet und regelmäßig überprüft wird. Für Betriebe ist das ein Qualitätsmerkmal: Ein Zertifikat einer akkreditierten Stelle hat höhere Akzeptanz bei Auftraggebern und Behörden.
Die DAkkS akkreditiert nicht einzelne Schweißer, sondern die Organisation, die prüft und zertifiziert. Wer eine Prüfstelle auswählt, sollte auf den Akkreditierungsumfang achten. Nicht jede Stelle darf jedes Verfahren abdecken.
Daneben gibt es weitere Institutionen, die das Feld prägen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) forscht und prüft im Bereich Werkstoffe und Sicherheit. Die Forschungsvereinigung Schweißen und verwandte Verfahren e. V. (FOSTA) bündelt industrielle Forschungsprojekte. Der VDI und der VDA setzen für ihre Mitglieder eigene Regelwerke, die auf die Normen aufsetzen.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
DVS und DAkkS erfüllen unterschiedliche Rollen. Der DVS liefert das fachliche Regelwerk und die Ausbildung, die DAkkS überwacht die Unabhängigkeit der Prüf- und Zertifizierungsstellen. Ein Betrieb braucht beides: die richtige Prüfgrundlage und eine anerkannte Stelle, die sie anwendet.
Wer das verwechselt, wählt womöglich eine Prüfstelle ohne passenden Akkreditierungsumfang. Das Zertifikat ist dann formal vorhanden, wird aber bei anspruchsvollen Auftraggebern nicht akzeptiert.
Betriebliche Umsetzung: Schweißaufsicht und Dokumentationspflichten
Die betriebliche Umsetzung steht und fällt mit der Schweißaufsicht. Nach DIN EN ISO 14731 ist sie verantwortlich für die Qualifikation der Schweißer, für die Einhaltung der Schweißanweisungen und für die Dokumentation. In kleinen Metallbaubetrieben ist das oft eine Person mit mehreren Rollen.
Die Schweißaufsicht muss selbst qualifiziert sein. Je nach Aufgabenbereich und Betriebsgröße sind unterschiedliche Stufen vorgesehen. Wer Schweißverbindungen prüfen lässt, sollte die Zuständigkeiten schriftlich festhalten.
Zur betrieblichen Umsetzung gehören außerdem Schweißanweisungen nach DIN EN ISO 15609 und gegebenenfalls Verfahrensprüfungen nach DIN EN ISO 15614. Beide greifen ineinander: Die Verfahrensprüfung belegt, dass das Verfahren beherrscht wird, die Schweißerqualifikation belegt, dass die Person es anwenden kann.
Dokumentationspflichten nach Norm
Die Dokumentation ist der Teil, der in Audits am häufigsten zu Beanstandungen führt. Gefordert sind unter anderem:
- Gültige Schweißerprüfungszeugnisse je Schweißer und Qualifikationsbereich
- Nachweise über die regelmäßige Tätigkeit im qualifizierten Bereich
- Bestätigungen der Schweißaufsicht bei Verlängerungen
- Schweißanweisungen für alle eingesetzten Verfahren
- Verfahrensprüfungsberichte, soweit gefordert
- Prüfberichte zu zerstörungsfreien Prüfungen der Schweißnähte
- Werkstoffzeugnisse und Rückverfolgbarkeit der Charge
Diese Liste ist keine Empfehlung, sondern der Mindestrahmen. Wer sie lückenhaft führt, riskiert bei Auftraggeberaudits oder behördlichen Kontrollen die Aberkennung von Qualifikationen.
Für Schweißsicherheit und Arbeitsschutz sind die Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV eine zentrale Quelle. Sie ergänzen die Normen um Anforderungen an Arbeitsplatz, Absaugung, Brandschutz und persönliche Schutzausrüstung.
Praxisbeispiel: Ein Metallbaubetrieb in Nordrhein-Westfalen
Ein Betrieb mit zwölf Schweißern fertigt Stahlkonstruktionen für den Hallenbau. Die Schweißaufsicht führt eine Tabelle mit allen Qualifikationen. Bei einer Routinekontrolle fällt auf, dass zwei Zertifikate seit vier Monaten abgelaufen sind.
Die Ursache: Beide Schweißer waren längere Zeit im Zuschnitt eingesetzt und hatten die Tätigkeit im qualifizierten Bereich unterbrochen. Die Frist von sechs Monaten ohne regelmäßige Tätigkeit war gerissen.
Die Lösung: Beide Schweißer treten zur praktischen Wiederholungsprüfung an. Parallel stellt der Betrieb die Einsatzplanung um, damit qualifizierte Schweißer mindestens einmal im Quartal im jeweiligen Bereich arbeiten. Die Dokumentation wird auf ein Fristenregister umgestellt.
Solche Fälle sind häufig. Sie zeigen, dass die Qualifikation nicht nur eine Prüfungsfrage ist, sondern eine Frage der Einsatzplanung.
Regionale Unterschiede
Die Norm gilt bundesweit, die Prüfstellenlandschaft ist aber unterschiedlich dicht. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es viele Bildungsträger mit DVS-Kursen. In dünner besiedelten Regionen wie Teilen von Niedersachsen oder Sachsen sind die Wege länger.
Für Betriebe in Hessen, Hamburg oder Rheinland-Pfalz lohnt sich der Blick auf Kooperationen mit Berufsbildungswerken oder überbetrieblichen Ausbildungszentren. Dort lassen sich Prüftermine bündeln, was Kosten und Ausfallzeiten senkt.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert Daten zu Industrie und Verarbeitendem Gewerbe, die bei der Einschätzung von Branchenentwicklungen helfen. Für die konkrete Prüfplanung sind sie nachrangig, für die Argumentation gegenüber der Geschäftsführung nützlich.
Typische Fehler bei der Rezertifizierung vermeiden
Die häufigsten Fehler entstehen nicht in der Prüfung, sondern davor. Wer sie kennt, spart Geld und Stillstand.
Ein erster Fehler ist die falsche Fristenannahme. Viele Betriebe gehen von einer pauschalen Gültigkeit von zwei Jahren aus und übersehen, dass die Frist bei Unterbrechung der Tätigkeit auf sechs Monate fällt. Der Schweißer arbeitet dann formal ohne gültige Qualifikation.
Ein zweiter Fehler ist der zu enge Qualifikationsbereich. Wird ein Zertifikat für eine Dicke bis 12 Millimeter ausgestellt, deckt es keine 20 Millimeter ab. Die Prüfung muss den tatsächlichen Einsatz abbilden, sonst ist sie wertlos.
Ein dritter Fehler betrifft die Dokumentation. Bestätigungen der Schweißaufsicht werden mündlich gegeben, aber nicht schriftlich festgehalten. Bei der nächsten Verlängerung fehlt der Nachweis der regelmäßigen Tätigkeit.
Ein vierter Fehler ist die Wahl einer Prüfstelle ohne passenden Akkreditierungsumfang. Das Zertifikat ist formal gültig, wird aber bei Auftraggebern mit eigenen Anforderungen nicht anerkannt. Der Auftrag geht verloren, die Prüfung war umsonst.
Ein fünfter Fehler ist die fehlende Abstimmung mit der Auftragsplanung. Prüftermine werden erst dann gesucht, wenn das Zertifikat bereits abgelaufen ist. Dann entsteht eine Lücke, in der nicht qualifiziert geschweißt werden darf.
So läuft die Rezertifizierung geordnet ab
- Fristenregister prüfen und Ablaufdaten mindestens drei Monate im Voraus melden.
- Qualifikationsbereich mit dem tatsächlichen Einsatz abgleichen.
- Tätigkeitsnachweise der Schweißaufsicht schriftlich einholen.
- Prüftermin bei einer passend akkreditierten Stelle buchen.
- Zeugnis nach Erhalt in die Dokumentation aufnehmen und Ablaufdatum neu setzen.
Wer diese fünf Schritte als Standardprozess etabliert, hat die häufigsten Fehlerquellen ausgeschlossen. Der Aufwand ist gering, der Nutzen bei Audits und Auftragsvergaben erheblich.
Für die Recherche zu Prüf- und Zertifizierungsverfahren lohnt sich ein Blick in die Teilliste P der Gesetze im Internet. Für Normen und technische Vorschriften bietet die Teilliste N die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Schweißerprüfungszeugnis gültig?
Sechs Monate, wenn der Schweißer in dieser Zeit nicht regelmäßig im qualifizierten Bereich arbeitet. Bei regelmäßiger Tätigkeit verlängert sich die Gültigkeit auf zwei Jahre.
Wer darf eine Verlängerung bestätigen?
Die Schweißaufsicht des Betriebs, sofern sie qualifiziert ist und die regelmäßige Tätigkeit ohne Beanstandung dokumentiert. Nach zwei Verlängerungen ist in der Regel eine erneute Prüfung nötig.
Was ist der Unterschied zwischen DVS und DAkkS?
Der DVS erarbeitet das fachliche Regelwerk und die Prüfungsunterlagen. Die DAkkS akkreditiert die Stellen, die Prüfungen abnehmen und Zertifikate ausstellen.
Welche Unterlagen gehören in die Dokumentation?
Gültige Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise, Bestätigungen der Schweißaufsicht, Schweißanweisungen, Verfahrensprüfungsberichte und Prüfberichte zu den Schweißnähten.
Gilt die Norm auch für Edelstahl und Aluminium?
Ja. Die Qualifikation ist an Werkstoffgruppen gebunden. Ein Zertifikat für Baustahl deckt austenitischen Edelstahl oder Aluminium nicht ab.
Was passiert bei abgelaufener Qualifikation?
Der Schweißer darf im betroffenen Bereich nicht eingesetzt werden. Es ist eine erneute praktische Prüfung nötig, bevor wieder qualifiziert geschweißt werden darf.